Corona

Zutritt zu Veranstaltungen

  • 2G + Schnelltest: Zusätzlich zu Ihrem Impf- oder Genesungsnachweis müssen Sie beim Einlass einen negativen Testnachweis vorlegen. (Schnelltests: nicht älter als 24h, PCR-Tests: nicht älter als 48h).
  • Bitte halten Sie bei der Vorlage Ihrer Nachweise Ihren Personalausweis bereit.
  • Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!


Folgende Personen sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen:
  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. (Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.)
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Folgende Personen müssen nur einen Schnelltest vorweisen (keinen Impf- oder Genesungsnachweis):
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztl. Attest).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre reicht ein Schülerausweis als Nachweis.

Zutritt zur Verwaltung / Ticketverkauf

  • 3G: Bitte bringen Sie einen aktuellen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit.
  • Aufgrund der aktuellen Umstände beginnt der Einzelticketverkauf jeweils 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
  • Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!

Besucherdaten

Nach § 8 der Corona VO werden vor Ort Besucherdaten erfasst. Diese werden unter Beachtung der DSGVO 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

  • Die Besucherdatenerfassung erfolgt vornehmlich über die LUCA App, die Sie sich im Vorfeld über Google Play oder App Store downloaden und sich registrieren können: https://www.luca-app.de/nutzeluca/
  • Alternativ erfolgt sie über einen Datenerhebungsbogen, der jeweils vor Ort ausgefüllt werden muss (Name, Vorname, Kontaktdaten).

Abstandsregelungen

  • Im Backnanger Bürgerhaus wird darum gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern stets einzuhalten.
  • Im Besucherraum erfolgt die Platzierung ohne Mindestabstand.

Mund- und Nasenschutz

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über den gesamten Aufenthaltszeitraum und während der gesamten Vorstellung ist für das Personal und alle Besucher/innen Pflicht.

Unser Hygienekonzept finden Sie hier auch als PDF Download: